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   BSG, 23.05.2000 - B 1 KR 3/99 B   

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https://dejure.org/2000,4390
BSG, 23.05.2000 - B 1 KR 3/99 B (https://dejure.org/2000,4390)
BSG, Entscheidung vom 23.05.2000 - B 1 KR 3/99 B (https://dejure.org/2000,4390)
BSG, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - B 1 KR 3/99 B (https://dejure.org/2000,4390)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde - Revision - Zulassung - Brücken - Unterkiefer - Palladium - Kostenerstattung - Zahnersatz

  • Judicialis

    SGG § 160 Abs 2 Nr 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 30 Abs. 1
    Eigenanteil bei Zahnersatz auch bei mehrfacher Versorgung in kurzen Zeitabständen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2001, 144
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 08.03.1995 - 1 RK 7/94

    Umfang der Versicherungsleistungen bei der Versorgung mit Zahnersatz - Anspruch

    Auszug aus BSG, 23.05.2000 - B 1 KR 3/99 B
    Zwar komme es nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) für die Beschränkung der Leistungspflicht bei Zahnersatz auf Art und Ursache der zugrunde liegenden Erkrankung nicht an, so daß grundsätzlich auch eine Unverträglichkeit gegenüber früher verwandten Materialien nicht zu einer vollen Kostenerstattung führe (Hinweis auf BSG SozR 3-2500 § 30 Nr. 3; BSGE 76, 40 = SozR 3-2500 § 30 Nr. 5).

    Daß Zahnersatz in der Regel dauerhaft eingegliedert wird und eine lange Haltbarkeit aufweist, mag die Entscheidung des Gesetzgebers für eine Eigenbeteiligung des Versicherten beeinflußt haben (vgl dazu BSGE 76, 40, 43 = SozR 3-2500 § 30 Nr. 5 S 14 f).

  • BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 9/99 R

    Beschränkung auf Zuschuß zum Zahnersatz auch bei integrierter Gesamtbehandlung

    Auszug aus BSG, 23.05.2000 - B 1 KR 3/99 B
    Der Senat hat deshalb wiederholt entschieden, daß für eine weitergehende Kostenerstattung auch dann kein Raum ist, wenn der Zahnersatz wie im vorliegenden Fall erforderlich wird, weil der Versicherte ein bei früheren Behandlungen verwendetes Material nicht verträgt (vgl zuletzt mwN: Urteil vom 6. Oktober 1999 - B 1 KR 9/99 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BSG, 29.06.1994 - 1 RK 40/93

    Zahnersatz - Kostenerstattungsumfang

    Auszug aus BSG, 23.05.2000 - B 1 KR 3/99 B
    Zwar komme es nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) für die Beschränkung der Leistungspflicht bei Zahnersatz auf Art und Ursache der zugrunde liegenden Erkrankung nicht an, so daß grundsätzlich auch eine Unverträglichkeit gegenüber früher verwandten Materialien nicht zu einer vollen Kostenerstattung führe (Hinweis auf BSG SozR 3-2500 § 30 Nr. 3; BSGE 76, 40 = SozR 3-2500 § 30 Nr. 5).
  • BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 21/99 R

    Voraussetzungen für die Aufnahme von Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis

    Nach der neueren Rechtsprechung des BSG zur Abgrenzung von Heil- und Hilfsmitteln (Beschluß des 3. Senats vom 16. September 1999, B 3 KR 2/99 B und Beschluß des 1. Senats vom 8. Februar 2000, B 1 KR 3/99 B; Urteil des 6. Senats vom 28. Juni 2000, B 6 KA 26/99 R) sind Heilmittel alle ärztlich verordneten Dienstleistungen, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern und nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden dürfen.
  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 6/00 R

    Hilfsmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Abgrenzung von Heil- und Hilfsmitteln (Beschluß des 3. Senats vom 16. September 1999, B 3 KR 2/99 B und Beschluß des 1. Senats vom 8. Februar 2000, B 1 KR 3/99 B; Urteil des 6. Senats vom 28. Juni 2000, B 6 KA 26/99 R) sind Heilmittel alle ärztlich verordneten Dienstleistungen, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern und nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden dürfen.
  • LSG Sachsen, 25.01.2012 - L 1 KR 87/10

    Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für die Versorgung eines

    Die §§ 55, 56 SGB V regeln die Ansprüche bei der Versorgung mit Zahnersatz als Sondertatbestände abschließend (so auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29.01.2009 - L 10 KR 57/06 - juris Rn. 31; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.02.2010 - L 16 KR 188/09 - juris Rn. 21, 23 f.; vgl. weiterhin BSG, Beschluss vom 23.05.2000 - B 1 KR 3/99 B - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 25.01.2012 - L 1 KR 86/10

    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für implantologische

    Die §§ 55, 56 SGB V regeln die Ansprüche bei der Versorgung mit Zahnersatz als Sondertatbestände abschließend (so auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29.01.2009 - L 10 KR 57/06 - juris Rn. 31; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.02.2010 - L 16 KR 188/09 - juris Rn. 21, 23 f.; vgl. weiterhin BSG, Beschluss vom 23.05.2000 - B 1 KR 3/99 B - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • SG Stade, 25.01.2016 - S 29 KR 367/13
    § 55 SGB V knüpfe die Beschränkung der Kassenleis-tung nämlich an den Gegenstand, also an den Zahnersatz, nicht an die Ursache des Behand-lungsbedarfs (vgl. z.B. BSG SozR 3-2500 § 30 Nr. 11 S. 43, 45, BSGE 85, 66/67 sowie Hell-kötter in: Nomos Kommentar zum Sozialgesetzbuch V § 55 SGB V Rn. 14 ff. m.w.N.).
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